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Online-Meldetool

Mit dem „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen“, kurz: Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), setzt Deutschland eine RICHTLINIE (EU) 2019/1937 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden nun auch national um.

Ziel des Gesetzes: Menschen, die auf mögliche Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden hinweisen wollen, sogenannte Whistleblower, sollen das einfacher und ohne Angst vor Repressalien tun können – gleichzeitig aber auch die Unternehmen die möglichen gemeldeten Verstöße ernst nehmen und dabei gleichzeitig andere möglicherweise betroffene Personen vor möglichen unrechtmäßigen Nachteilen schützen. Damit sind nahezu alle möglichen Verstöße aus den verschiedensten Rechtsbereichen umfasst und eine zusätzliche Möglichkeit für eine interne Kommunikation zu allen Problemlagen geschaffen.

Deshalb hat sich das IOW dem Anliegen angenommen und die ECOVIS Keller Rechtsanwälte aus Rostock mit der Einrichtung einer internen Meldestelle beauftragt, die auch anonyme Hinweise aufnimmt und unabhängig bearbeitet.

Das entsprechende Tool ist online direkt bei ECOVIS zu erreichen: Online-Meldetool

Durch das dort eingerichtete Verfahren wird bereits bei der Übermittlung der Informationen die Anonymität des Hinweisgebers bei Wunsch technisch sichergestellt und die Verschlüsselung der Übermittlung gewährleistet.

Daneben ist natürlich auch die schriftliche, telefonische und elektronische Kommunikation bis hin zu persönlichen Besprechungen kostenfrei für die Beschäftigten des IOW möglich. Auch in diesen Fällen wird die Anonymität gewahrt, da ECOVIS hier sowohl als Anwaltskanzleit als auch als unsere internen Datenschutzbeauftragten gesetzlich verpflichtet und zugleich geschützt sind.